Mein Name ist Michael, geboren 1962 in Buchholz bei Hamburg. Ich lebe seit August 2005 in Graz/Österreich und habe hier die Hölle erlebt. Der folgende Bericht ist lediglich eine Kurzfassung, der zeigt, wie ich zunächst die Deutsche Botschaft in Wien um Hilfe gebeten habe, die diese in jeder Hinsicht verweigert hat. Anschließend habe ich mich an den Petitionsausschuss in Berlin gewandt, der meinen Bericht zunächst gar nicht gelesen hat; danach eine Prüfung zugesagt und sich dann nie wieder gemeldet hat.
Ich möchte meine Erfahrungen hiermit bekannt machen; empfehle aber grundsätzlich meinen detaillierten Bericht, der HIER nachzulesen ist. Nachstehend die Kurzfassung:
Und wie und wann hat die deutsche Botschaft reagiert, die für Deutsche in Not eine Anlaufstelle im Ausland ist? Wenn ich z. B. Heroin nach Thailand schmuggele und erwischt werde, ins Gefängnis muss? Die deutsche Botschaft in Wien hat nie reagiert! Frank aus Buchholz, dem ich am Donnerstag (28.12.06) in meiner Not eine SMS geschickt habe, mit der dringenden Bitte, die Botschaft in Wien zu verständigen, hat offensichtlich die Antwort bekommen, dass man mir nicht helfen könne, weil Graz zu weit von Wien entfernt sei. Die deutsche Botschaft hat nicht mal den Versuch gemacht, mich via Brief, Handy oder E-Mail zu erreichen.
Am 10. März 2007 habe ich mich an das Auswärtige Amt in Berlin gewandt und um Hilfe gebeten (Geschäftszeichen: 511-01-542 SH Schubert). Mit Schreiben vom 15. März 2007 antwortete Frau Birgelen (in Auszügen): »Deutsche Staatsangehörige können unter bestimmten Umständen österreichische Sozialhilfe erhalten.«. Jetzt aufgepasst: »Sie dürfen dabei jedoch nicht besser gestellt werden als österreichische Staatsangehörige ...«. Ein zynischer Faustschlag in die Magengrube, der allerdings auch beweist, dass Frau Birgelen diesen Bericht höchstens grob überflogen hat, denn sonst hätte sie erkannt, dass ich genau das möchte: Nicht besser gestellt werden als ein Österreicher, aber genau so korrekt behandelt werden wie ein Österreicher!!! - Weiter: »Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unserer Botschaften sind weltweit intensiv(!) bemüht, in Not geratenen Deutschen schnell(!) und effizient(!) im Rahmen des Möglichen zu helfen. Dabei sind sie jedoch an die gesetzlichen Vorschriften gebunden.« Mit anderen Worten: Für mich gab es keine 'Rahmen der Möglichkeiten' und offenbar kann mir nicht geholfen werden, weil die gesetzlichen Vorschriften dagegen sprechen! - Einer kommt noch: »Wir versichern Ihnen nochmals, dass bereits alle(!) Maßnahmen ergriffen wurden, die dem Auswärtigen Amt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten offen stehen, um Ihnen behilflich zu sein.« Ja, welche denn? Was wurde denn genau getan? Warum erwähnt Frau Birgelen das nicht? Wie die Grazer Sozialbehörden wird ständig erwähnt, was man denn für mich alles getan hätte, ohne diese Maßnahmen konkret zu benennen. Die haben nicht mal einen Finger gerührt, als ich der deutschen Botschaft in Wien am 22. Dezember 2006, dem Tag, an dem ich versucht habe, mir das Leben zu nehmen, folgenden Abschiedsbrief!!!) geschickt habe:
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Datum: Wed, 27 Sep 2006 08:37
Von: "Michael Schubert"
Betreff: Bitte um Hilfe
An: info@wien.diplo.de
Sehr geehrte Damen und Herren!
Als deutscher Staatsbürger lebe ich seit August 2005 in Graz/Österreich, nachdem ich zuvor erfolgreich in England (5 Jahre) und Irland (2 Jahre) gelebt habe. Trotz Ersparnissen bin ich schon nach kurzer Zeit in Graz in finanzielle Not geraten. Gesundheitlich geht es mir zunehmend schlechter. Ich leide unter Depressionen und habe in der Grazer »Sigmund-Freud«-Klinik schlimme Erfahrungen müssen.
Alles was ich hier erlebt habe, steht zusammengefasst auf folgender Webseite:
http://www.graz.coolix.com
Ich bin aus finanziellen Gründen nicht in der Lage nach Wien zu kommen. Gibt es in Graz einen
Ansprechpartner?1
Ich brauche dringend Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schubert
Kaum eine Stunde später bekam ich die folgende Antwort. Die Webseite konnte in dieser kurzen Zeit keinesfalls gelesen worden sein. Obwohl ich dort präzise beschreibe, was ich mit den Grazer Behörden erlebt habe, wird mir folgender Rat gegeben:
Von: Kalinowski, Klaus-Peter rk-10-dip@wien.auswaertiges-amt.de
An: Michael Schubert
Wed, 27 Sep 2006 09:34
Sehr geehrter Herr Schubert,
für Ihre heutige Mail-Anfrage danke ich Ihnen.
In Österreich lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem deutsch-österreichischen Fürsorgeabkommen vom 17.01.1966 in Anspruch nehmen. Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialamt in Graz.
Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Klaus P. Kalinowski
Deutsche Botschaft Wien
http://www.wien.diplo.de/ Originalmail
Das war das erste Mal, wo mir seitens der Botschaft Hilfe versagt wurde! Dass es in Graz einen Honrorarkonsul1 gibt, habe ich erst viel später erfahren (siehe unten). Kalinowski hat den in seiner Mail nicht erwähnt! Am 22. Dezember 2006 unternahm ich meinen Suizidversuch. Vorher schickte ich folgenden, erklärenden Abschiedsbrief an die deutsche Botschaft:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende September 2006 hatte ich mich in höchster Not und Verzweiflung an Sie gewandt und nur die oben genannte belanglose E-Mail von Herrn Kalinowski als Antwort erhalten.
Ich werde jetzt versuchen, mir mit einer Überdosis an Medikamenten das Leben zu nehmen. Ich bin in den letzten vier Jahren durch schwere Zeiten gegangen, aber hier in Graz habe ich seit meiner Ankunft am 3. August 2005 die Hölle pur erlebt und wurde von den Behörden und Organisationen sowie von der »Freud«-Klinik regelrecht in den Tod getrieben.
Ich bin gebürtig aus Buchholz/Nordheide bei Hamburg und habe seit dem 3. August 2005 in Graz/Österreich gelebt. Über meine Suizid-Gründe berichte ich auf dieser Webseite. Ich habe mehrere URLs angegeben für den Fall, dass die eine oder andere nicht aufrufbar ist. Mir ist es wichtig, dass die Dinge, die ich in Graz erlebt habe, bekannt werden. Ich bin hier wiederholt bedroht und zutiefst unmenschlich behandelt worden. Schon morgen kann das einem anderen Deutschen passieren. Vielleicht können wir zukünftig dafür sorgen, dass dieses einem anderen Menschen in Not nicht passiert, dass wir endlich aufwachen und zur Menschlichkeit zurück finden. Eine Garantie, diesen Suizid-Versuch zu überleben, habe ich natürlich nicht. Bitte verhindern Sie, dass ich wieder auf die Station »P32« in der Grazer »Sigmund-Freud«-Klinik komme. Ich habe teuflische Angst vor Oberarzt Schwarzl und Teilen des Pflegeteams.
In diesem Sinne - herzliche Grüße!
Michael Schubert
P. S. Einen ähnlichen Brief habe ich heute an diverse Zeitungsverlage in Österreich und Deutschland sowie an einige deutsche und österreichische TV-Sender geschickt *). Originalbrief
Keine Reaktion, keine Nachfrage! Damit noch nicht genug: Ein Bekannter von mir hat am 5. März 2007 eine E-Mail an Herrn Kalinowski geschickt und gefragt, warum die deutsche Vertretung mir nicht geholfen hat bzw. nicht einmal den Versuch gemacht hat, mit mir in Kontakt zu treten, speziell als ich vor Weihnachten 2006 einen Abschiedsbrief an die Botschaft geschickt habe. Die Antwort:
Von "WIENDIP RK-10 Kalinowski, Klaus-Peter" rk-10-dip@wien.auswaertiges-amt.de
An: Sebastian Welke
Betreff: Herrn Michael Schubert aus Graz
Sehr geehrter Herr Welke,
für Ihre Mail-Zuschrift vom 04.03.07 danke ich Ihnen.
Leider kann ich hier nicht feststellen, ob bzw. wann ggf. sich Herr Schubert an mich gewandt hat. Im Rahmen des deutsch-österreichischen Fürsorgeabkommens hätte die Botschaft ihn jedenfalls an die örtlich zuständigen sozialen Dienste Österreichs verwiesen.
Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Klaus P. Kalinowski
Deutsche Botschaft Wien Originalmail Originalmail
Herr Kalinowski konnte sich nicht erinnern. Damit immer noch nicht genug: Erst aufgrund von Sebastian Welkes Mail -6 Monate nach meinem ersten Hilfeersuchen- versuchte mich Herr Kalinowski am Morgen des 7. März 2007 telefonisch zu erreichen. Da ich unter der Dusche stand und das Läuten nicht hörte, rief ich ihn kurz danach zurück und bat ihn, mich wieder anzurufen, weil ich fast kein Guthaben mehr auf meinem Handy hatte. Das lehnte Herr Kalinowski jedoch ab, weil er morgens immer mit der Kundenabfertigung beschäftigt sei. Er bat darum, dass ich ihm kurz schildere, um was es gehe. Schon vor sechs Monaten bat ich ihn, meine Webseite zu lesen, doch dafür hätte er keine Zeit(!). Wörtlich: »Das ist ja ein Roman« und damit war das Thema für ihn erledigt. Mein restliches Handy-Guthaben von einem Euro war aufgebraucht.
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Es gab nicht einen, einzigen Anruf, als ich in der »Sigmund-Freud«-Klinik dringend auf einen solchen gewartet habe. Wenn das keine unterlassene Hilfeleistung war, weiß ich nicht, was das denn sonst sein soll ...
Sabine, eine gute Bekannte von mir, schrieb ebenfalls eine Mail an Frau Birgelen vom Auswärtigen Amt. Im letzten Satz betonte Sabine, dass sie mir gern helfen würde, jedoch arbeitslos sei und (logischerweise) das Geld für einen Umzug nicht habe. Frau Tina Herrmann vom Auswärtigen Amt machte darauf folgenden, höhnischen Vorschlag: »Was eine Rückreise des Herrn Schubert nach Deutschland angeht, so steht es ihm jederzeit frei, wieder nach Deutschland einzureisen. Vielleicht könnten Sie als eine Freundin ihm bei diesem Schritt zur Seite stehen, falls sich seine persönliche Lage in Graz weiterhin so unerträglich für ihn gestaltet.«
All das steht in krassem Gegensatz, zu dem was die Deutsche Botschaft auf Ihrer Webseite schreibt ...
... und was auf der Seite des Auswärtigen Amtes notiert steht:
Ständig wird mir unterstellt, ich wolle deutsche Sozialhilfe für Österreich beantragen. Das ist völliger Unsinn und das steht nirgendwo geschrieben. Ich habe Botschaft und Auswärtiges Amt um Hilfe gebeten und die unmenschliche Behandlung der Grazer Sozialbehörden und der »Sigmund Freud«-Klinik als Beispiel für meine entstandene Notsituation angefügt. Ich habe um finanzielle Unterstützung für eine Rückholung nach Deutschland gebeten; allerdings dürfe nicht die Gefahr bestehen, dass ich an der Grenze stehe und nicht weiß, wohin. Und diese Gefahr besteht sehr wohl.
Am 31. März 2007 sind folgende Fragen an das Auswärtige Amt nach Berlin geschickt worden (bitte hier anklicken).
 Das Auswärtige Amt verweist mich immer wieder an die österreichischen Behörden (siehe links) und lehnt selber jegliche Hilfe ab. Und was passiert an der Staatsgrenze? Ich benötige Medikamente, muss operiert werden - bin ich dann dort krankenversichert? Bin ich obdachlos? Lebe ich in einer Gegend, zu der ich keinen Bezug habe? Und meine Möbel, meine Kleidung, meine Habseligkeiten darf ich in Graz zurücklassen? Auf diese Fragen hat mir das Auswärtige Amt niemals geantwortet, obwohl sie zur Beratung verpflichtet sind, wenn man sich im Ausland in einer Notsituation befindet.
Wegen der unterlassenen Hilfeleistung des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft in Wien schrieb ich an die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Kersten Naumann, in Berlin (Eingangsbestätigung vom 19. April 2007: PET-3-16-05-006-022861).
Per Brief vom 31. Mai 2007 erhielt ich am 6. Juni 2007 folgende, schwer zu glaubende Zeilen von Norbert Aßmus: »Sehr geehrter Herr Schubert, ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass die Tätigkeit des Petitionsausschusses gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes beschränkt ist auf die Behandlung von Bitten zur Bundesgesetzgebung und Beschwerden über deutsche Behörden, die staatliche Tätigkeit auf Bundesebene ausüben.
Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses hat das von Ihnen vorgetragene Anliegen geprüft und in diese Prüfung auch eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes einbezogen. Danach kann Ihr Anliegen auf finanzielle Hilfe durch deutsche Stellen nicht unterstützt werden, da die Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nach dem ab 1. Januar 2004 in Kraft getretenen neuen § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) XII grundstätzlich nicht mehr möglich ist.
Vielmehr richten sich Ihre Ansprüche ausschließlich gegenüber österreichischen Behörden. Hierauf sind Sie vom Auswärtigen Amt vom 5. April 2007 ausdrücklich hingewiesen worden ... Vor diesem Hintergrund vermag der Ausschussdienst Ihnen nicht weiter behilflich zu sein und sieht das Petitionsverfahren als abgeschlossen an.«
Das ist ein Ausschnitt der Serviceseite für Deutsche Staatsangehörige im Ausland:
Nichts, von dem, was hier aufgelistet ist, wurde für mich getan: Es wurde mir keine zurückzuzahlende Hilfe angeboten. Bei den extremen Problemen, die ich mit den Grazer Behörden hatte, gab es nicht den Hauch einer Vermittlung oder Unterstützung! Mir wurde nie ein vertrauenswürdiger Anwalt vor Ort, den ich so dringend benötigt hätte, oder ein Facharzt angeboten. - Ich bin voll davon überzeugt, dass vieles nicht so gekommen wäre, wenn die Botschaft frühzeitig bei den Grazer Behörden vermittelnd eingetreten wäre (als ich 1 1/2 Winter in meiner unbeheizten Wohnung verbringen musste). Mit einem Anwalt hätte ich wenigstens versuchen können, gegen Dr. Peter Schwarzl vorgehen zu können.
Erst musste ich einige Male kräftig schlucken, um dann am 6. Juni 2007 wie folgt zu antworten: »Sehr geehrter Herr Aßmus, Sie haben weder meinen Brief an den Petitionsausschuss vom 26. April 2007 noch meinen Erfahrungsbericht im Internet gelesen, denn sonst hätten Sie mir nie diesen Brief geschrieben. Ich habe mich bei Ihnen über eine deutsche Behörde beschwert (Auswärtiges Amt, Berlin) und von daher war es absolut korrekt, den Petitionsausschuss anzuschreiben. Schilderungen, was die österreichsichen Behörden betrifft, sollten Ihnen lediglich helfen, meine Gründe zu verstehen.
Es existiert nicht eine einzige E-Mail auf der Welt, in der ich die Deutsche Botschaft in Wien bzw. das Auswärtige Amt in Berlin um Zahlung deutscher Sozialhilfe gebeten habe. Keine einzige! Mir ist das von Ihnen zitierte Gesetz bekannt.
Ich habe Botschaft und Auswärtiges Amt um Rückholung nach Deutschland gebeten:
Bitte hier klicken
(Positionen 9, 10 und 11)
und mich konkret auf die Zitate ...
a.) Der Auswärtige Dienst vertritt die Interessen Deutschlands, fördert den internationalen Austausch und leistet Deutschen im Ausland Schutz und Hilfe
b.) Die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Wien hat die Aufgabe, Deutsche in Österreich zu beraten und ihnen in Notfällen beizustehen
... bezogen, die Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes und der Botschaft Wien mühelos finden können.
Sehr hohen Wert habe ich auch auf die Beantwortung der Fragen 12a/b und 13 gelegt. Insgesamt ist die genannte Mail an das Auswärtige Amt mit keinem einzigen Wort beantwortet worden.
Ihre Antwort, Herr Aßmus, ist falsch und wird auf meiner Webseite veröffentlicht. Sie haben sich in keiner Weise die Mühe gemacht, meinen Bericht zu lesen. Mir ging es einzig und allein um die Rückholung nach Deutschland. Ich befinde mich als Deutscher im Ausland in einer lebensbedrohenden Lage. Für Hilfe ist das Auswärtige Amt zuständig und nicht die Grazer Sozialbehörden, die für diese Notlage entscheidend verantwortlich sind.
In der Hoffnung, dass Sie Ihre Entscheidung mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen ...«
Ein kleiner Paukenschlag war der folgende Brief vom 12. Juni 2007. Norbert Aßmus schrieb:
Eine erneute Prüfung wird also veranlasst. Folgende E-Mail habe ich ihm am 1. Juli 2007 geschickt:
Datum: Sun, 1 Jul 2007 09:21
Von: "Michael Schubert" michael_schubert_buchholz At yahoo.de
Betreff: PET-3-16-05-006-022861 - z. H. Herrn N. Aßmus
An: vorzimmer.peta@bundestag.de
PET-3-16-05-006-022861
Sehr geehrter Herr Aßmus,
aus gegebenem, aktuellen Anlass schreibe ich Ihnen heute eine weitere Mail. Sie haben sicher auch von dem Fall der deutschen »Spiegel«-Journalistin, Frau Marion Kraske, gehört, die in Wien vermutlich von Polizisten mißhandelt worden ist.
Natürlich war ich geschockt, als ich von diesem neuerlichen Gewaltausbruch gehört habe. Es steht ja mittlerweile außer Frage, dass Übergriffe auf Ausländer in Österreich keine Seltenheit sind.
Da der Wiener Fall in vielerlei Hinsicht auch an meinen erinnert, bitte ich um ergänzende Prüfung.
Laut Presseberichten hatte Frau Kraske verbotenerweise eine rote Ampel überfahren, keine ausweisenden Papiere und wohl auch kein Geld dabei, um die Strafe zu zahlen.
Ich habe keine rote Ampel überfahren und auch noch sonst nichts verbotenes getan. Ich habe mich lediglich im November 2005 aufgrund meiner existenzbedrohenden Lage, die zu einer akuten Depression mit Suizidgedanken geführt hat, in Absprache mit meinem damaligen Psychologen, Herrn Josef Haider, freiwillig in die »Sigmund-Freud«-Klinik begeben.
Frau Kraske wurde offenbar von Polizeibeamten körperlich mißhandelt während ich im November 2005 von gleich 5 Personen emotional mißhandelt wurde (einem Oberarzt, drei Pflegekräften sowie einem Patienten - Fünf gegen Einen).
Wie kann es angehen, dass die Deutsche Botschaft in Wien im Fall Kraske sofort mit einer Protestnote gegen die österreichische Außenministerin und den Innenminster reagiert hat und in meinem Fall jegliche Hilfe abgelehnt hat, obwohl ich mich im Gegensatz zu Frau Kraske in einer extrem existenzbedrohenden Situation befand und bis zum heutigen Tage immer noch befinde?
Ich habe die Deutsche Botschaft (Herrn Kalinowski) erstmals im Herbst 2006 um Hilfe gebeten und dann immer wieder. Nachdem jede Hilfe von der Botschaft und den Grazer Behörden abgelehnt worden ist, habe ich im Dezember 2006 einen Suizidversuch unternommen und auch während meines anschließenden Klinikaufenthaltes die
Botschaft um Hilfe gebeten, die sich erneut nicht gekümmert hat.
Liegt es daran, dass sich Frau Kraske einen Rechtsanwalt leisten kann (und ich nicht) sowie daran, bei einem renommierten Hamburger Nachrichtenmagazin beschäftigt zu sein (und ich nicht)?
Ich bitte diesen Vergleich in Ihre andauernde Prüfung mit einfließen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Schubert
Und ich warte und warte weiter! Es ist mir vollkommen schleierhaft, warum die Prüfung so lange dauert. Die Fakten liegen auf der Hand: Ich habe mich mehrfach hilfesuchend an die Deutsche Botschaft in Wien und an das Auswärtige Amt gewendet. Es gab von beiden Stellen kein einziges Hilfsangebot. Warum dauert es so lange? Am 5. August 2007 fragte ich nach:
Datum: Sun, 5 Aug 2007 12:06
Von: "Michael Schubert" michael_schubert_buchholz AT yahoo.de
Betreff: z. H. Herrn N. Aßmus - PET-3-16-05-006-022861
An: vorzimmer.peta@bundestag.de
PET-3-16-05-006-022861
Sehr geehrter Herr Aßmus,
mit E-Mail vom 11. April 2007 habe ich den Petitionsausschuss erstmals um Hilfe gebeten. Seitdem sind fast sechs Monate vergangen und Sie haben mir bis zum heutigen Tag nicht geholfen, was die unterlassene Hilfeleistung seitens der Deutschen Botschaft in Wien
bzw. des Auswärtigen Amtes in Berlin betrifft.
Sie haben mit Schreiben vom 12. Juni 2007 zugegeben, dass Sie meinen Bericht gar nicht gelesen haben und wollten die Vorgänge erneut prüfen. Seitdem sind fast weitere zwei Monate vergangen! Es gab keinen Zwischenbericht und keine Erklärung, warum es jetzt wieder so lange dauert.
Was wollen Sie denn genau prüfen? Die Deutsche Botschaft in Wien habe ich erstmals im September 2006 in großer Not um Hilfe gebeten. Der Verantwortliche, Herr Kalinowski, hat mir nicht geholfen und auch nicht das Auswärtige Amt in Berlin, das ich nach meinem
Suizidversuch um Hilfe gebeten hatte. Es existiert kein Schreiben, in dem mir Hilfe
angeboten wurde!
Zwischenzeitlich habe ich durch puren Zufall erfahren, dass die Botschaft sogar einen Ansprechpartner in Graz hat. Auch diesen Ansprechpartner hat mir niemand empfohlen:
Honorarkonsul1 der Bundesrepublik Deutschland in Graz
Amtsbezirk: Steiermark und Kärnten
Honorarkonsul Dr. Wolfgang Leitner
Statteggerstraße 18
A-8045 Graz
Tel.: 0043 316 - 694970
Fax: 0043 316 - 6902425
Email: deutscher-honorarkonsul-graz@andritz.com
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 - 11:00 Uhr
Ihr Schweigen entsetzt mich!
Michael Schubert
Mit Schreiben vom 9. August 2007 (Eingang: 17. August 2007) bestätigte Norbert Aßmus den Eingang meiner letzten Mail und schrieb: Die aufgrund Ihrer Eingabe eingeleitete Prüfung ist leider noch nicht abgeschlossen. Sie erhalten so bald wie möglich weitere Nachricht.
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