Michaels Reisetagebuch: Leben und Arbeiten in Irland - Einfuhr von Haustieren nach Irland

Einfuhr von Haustieren nach Irland

Die gesetzlichen Bestimmungen

Allgemein: Nach einer neuen, gemeinschaftsrechtlichen Regelung, welche ab dem 1. Oktober 2004 gilt, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, grundsätzlich ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden, der sogenannte EU-Haustierausweis.

Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungsnummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Die inhaltlichen Anforderungen müssen ab dem 1. Oktober 2004 erfüllt werden. In Bezug auf die mitzuführenden Dokumente gelten ab dann für den privaten Reiseverkehr Übergangsmassnahmen; demnach können die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen weiter verwendet werden, wenn sie vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden; noch gültig sind und den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (d.h. in Bezug auf Angaben zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochipping und seinem Besitzer).

Einreise von Deutschland nach Irland: Bei der Einreise aus einem Mitgliedsstaat der EU nach Irland oder Grossbritannien muss ein Reisepass für das Tier mitgeführt werden, der vollständig ausgefüllt und von einem eingetragenen Tierarzt unterschrieben und abgestempelt ist. Die Mitgliedstaaten Irland und Grossbritannien sind darüber hinaus ermächtigt bei der Einreise von Haustieren ohne Quarantäne, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten.
Bei der Einreise eines Haustieres von Deutschland direkt oder über Grossbritannien nach Irland wird daher vorausgesetzt, dass

  • das Tier einen EU-Heimtierausweis mit sich führt.
  • die Einreise mit einem von der irischen bzw. britischen Regierung genehmigten Transportunternehmen und auf einer genehmigten Route erfolgt.
  • das Tier über drei Monate alt ist.
  • das Tier in Begleitung entweder des Besitzers oder anderen verantwortlichen Person reist.
  • das Tier über einen Mikrochip identifizierbar ist. Eine andere Form der Identifizierung (z. B. Tätowierung) wird nicht akzeptiert. Der Mikrochip sollte dem ISO Standard 11784 oder Annex A zum ISO Standard 11785 entsprechen. Ist dies nicht der Fall, muss ein eigener Scanner mitgeführt werden.
  • das Tier nach WHO Standard gegen Tollwut geimpft ist. Diese Impfung muss in einem geeigneten Land und nach der Implementierung des Mikrochips erfolgt sein.
  • eine Blutprobe erfolgreich nach der Tollwutimpfung abgenommen worden ist, die die Antikörper gegen Tollwut bestätigt.
  • Identifizierung, Impfung und Bluttest durch einen Tierarzt attestiert wurden.
  • mindestens 6 Monate nach dem erfolgreichen Bluttest vergangen sind, bevor das Tier nach Irland oder Grossbritannien einreist. Diese Vorkehrung soll garantieren, dass das Tier nicht mit Tollwut infiziert ist. Das Tier muss sich während dieser 6 Monate in einem gelisteten Land aufgehalten haben.
  • das Tier innerhalb der letzten 24 bis 48 Stunden vor dem Einchecken am Fähranleger oder am Flughafen gegen Zecken und Bandwürmer behandelt worden ist. Die Behandlung gegen Zecken muss mit einem milbentötenden, zum Einsatz gegen Zecken lizenzierten Mittel vorgenommen werden. Ein Zeckenhalsband ist nicht ausreichend. Das Präparat zur Behandlung gegen Bandwürmer muss Praziquantel enthalten. Die Behandlung muss von dem Tierarzt im Reisepass mit Datum und Uhrzeit eingetragen werden, ebenso wie Name und Hersteller des verabreichten Präparates.

Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor, muss das Tier nach seiner Ankunft in Irland oder Grossbritannien sechs Monate in offizieller Quarantäne verbleiben oder es muss zurückgeschickt werden. Fehlt es lediglich an einer Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer verbleibt das Tier bis zu 72 Stunden in Quarantäne, bis die erforderliche Behandlung nachgeholt wird.

Diese Voraussetzungen gelten nicht für Reisen direkt zwischen Grossbritannien und Irland.

Hinsichtlich anderer Tiere als Katzen und Hunde gibt eszahlreiche Einschränkungen bezüglich der Mitnahme nach Irland. Für genaue Informationen sollte diesbezüglich das Landwirtschaftsministerium in Irland kontaktiert werden:
Live Trade Section, Animal Health and Welfare Division, Department of Agriculture and Food, Agriculture House, Kildare Street, Dublin 2, Ireland.
Telefon: (00353) 1 6072827

Einreise von Irland nach Deutschland: Bei der Einreise eines Haustieres von Irland oder Grossbritannien nach Deutschland wird vorausgesetzt, dass das Tier durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung identifiziert werden kann, erfolgreich gegen Tollwut geimpft wurde und einen EU-Heimtierausweis bei sich führt.

Im Gegensatz zur Einreise nach Irland und Grossbritannien kann auch Tieren, die jünger als drei Monate und nicht geimpft sind, die Einreise nach Deutschland gestattet werden, sofern ein Ausweis für sie mitgeführt wird und sie bis dahin an ihrem Geburtsort gehalten wurden, ohne mit wild lebenden, möglicherweise mit Tollwut infizierten Tieren in Kontakt gekommen zu sein. Dies gilt auch für Welpen, die noch von der Mutter abhängig sind und diese begleiten.

Lest bitte auch die Informationsseite: Einfuhr von Haustieren nach Großbritannien