[Steuern und Sozialversicherung][Steuersätze und Freibeträge][Sozialversicherung][Krankenversicherung][Rentenversicherung][Auszahlung des Gehalts][Aufenthaltsgenehmigung][Arbeitserlaubnis]
Steuern und Sozialversicherung: Wenn du eine Beschäftigung bei einem irischen Arbeitsgeber aufnimmst, bezahlst du Steuern an den irischen Staat sowie Sozialversicherungsbeiträge. Diese führt der Arbeitgeber direkt von deinem Einkommen ab nach dem »PAYE System« (= pay as you earn).
Die ersten Schritte:
Bei deinem örtlichen »Social Welfare Officer« (korrekt: »Local Office of the Department of Social and Family Affairs«) beantragst du die »PPS Number« (= Personal Public Service Number). Diese hiess vorher »RSI Number« (= Revenue and Social Insurance Number), diese Bezeichnung wird noch immer von vielen Iren verwendet (ähnlich wie häufig noch im Alltag Preise in Pfund angegeben werden - trotz der Einführung des Euro am 1. Januar 2002). Die Beantragung der »PPS Number« sollte deine erste Handlung nach der Einreise sein. »Social Welfare Offices« gibt es in vielen, auch sehr kleinen Orten in Irland.
Sobald dir deine persönliche »PPS Number« genannt wurde, beantragst du beim örtlichen »Tax Office« (Finanzamt) ein »Certificate of Tax Free Allowances« mit dem Formular 12A, das du dort erhältst. Auf diesem Formular musst du u. a. deine »PPS Number« und die steuerliche Registriernummer deines Arbeitgebers eintragen. Dann werden dir sogenannte »Tax Credits« gewährt, die steuerfrei sind. »Tax Offices« gibt es in den grössten Städten/Hauptorten der Counties (= Grafschaften).
Über deine »PPS Number« und die »Tax Credits« musst du sofort deinen Arbeitgeber informieren, damit du nicht in den höchsten Steuersatz (Emergency Tax) eingestuft wirst, sondern vom Beginn deiner Tätigkeit an den korrekten Steuerbetrag bezahlst.
Steuersätze und Freibeträge (Beispiel: Steuerjahr 2006): Während in Deutschland krampfhaft überlegt wird, welche Steuern man nun wieder mal erhöhen kann, verteilt der irische Staat aufgrund der staatlichen Überschüsse im Haushalt erneut Steuergeschenke zu Weihnachten. Hier die Zahlen zur Lohnsteuer für 2006:
Alle Angaben in Euro (für Singles):
Der persönliche Tax Credit steigt von 1.580 auf 1.630
Der Angestellten Tax Credit von 1.270 auf 1.490
Der Mieter Tax Credit von 300 auf 330
also insgesamt: 3.450
Der Steuersatz von 20 Prozent gilt nun bis 32.000, von da an 42 Prozent.
Hierzu zwei Beispiele:
I. Jahreseinkommen: 20.000 (1.666 im Monat Brutto)
Steuer: 4.000 (20%) - 3450 (Tax Credit) = 550
Nettolohn: 20.000 - 550 (Steuer) - 535 (Sozialversicherung) = 18.915 (1.576 im Monat Netto)
II. Jahreseinkommen 32.000 (2.666 im Monat Brutto)
Steuer: 6.400 - 3.450 (Tax Credit) = 2.950
Nettolohn: 32.000 - 2.950 - 1.465 (Sozialversicherung)= 27.585 (2.300 im Monat Netto)
Die PRSI stellt eine gewisse soziale Grundversorgung sicher. Dazu gehören z. B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, stationäre Krankenbehandlung mit einer gewissen Zuzahlung, ambulante fachärztliche Behandlung, eine Grundrente u. a. Viele dieser Leistungen sind abhängig von den Beitragsjahren. Jemand, der gerade seine Arbeit in Irland begonnen hat, hat also noch keinen Anspruch auf jede dieser Leistungen.
Krankenversicherung: Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschliessen. Hier gibt es zwei Anbieter:
- VHI - Voluntary Helath Insurance
- BUPA - British United Provident Association
Die Beitragssätze sind sehr viel niedriger als die deutscher Krankenkassen. Was die ärztliche Behandlung beim Hausarzt oder beim Zahnarzt betrifft, muss man jedoch bis zu ca. € 320 (VHI) pro Jahr selbst zahlen. Die darüber hinaus gehenden Kosten werden am Ende des Jahres erstattet. Höhere Behandlungskosten werden direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet.
Viele Arbeitgeber zahlen für ihre Angestellten Beiträge zu einer dieser beiden Krankenversicherungen.
Die Regierung unternimmt intensive Anstrengungen, um die bestehenden Lücken im Gesundheitswesen zu schließen und die Standards weiter zu heben. Es herrscht ein akuter Mangel an einheimischem Pflegepersonal. Die Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte liegen über den deutschen Sätzen. Arztkosten müssen selbst getragen werden, es sei denn es handelt sich um eine Notfallbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus (public hospital). Personen, die ein niedriges Einkommen haben, können bei der örtlichen Gesundheitsbehörde (Health Board) eine sogenannte »medical card« beantragen, die es ermöglicht, die meisten ärztlichen Leistungen kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Alle Arten von Operationen können in Dublin durchgeführt werden. Wegen zum Teil langen Wartezeiten im öffentlichen Gesundheitssystem ist eine private Krankenversicherung angeraten.
Es besteht ausserdem die Möglichkeit, sich von Deutschland aus bei der DKV (Deutsche Krankenversicherung AG) für einen längeren Auslandsaufenthalt zu versichern. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Alter und von anderen Kriterien. Die Versicherung kann für 36 Monate abgeschlossen werden und dann um weitere 24 Monate verlängert werden.
Rentenversicherung: Erst nach vielen Beitragsjahren erwirbt man sich Ansprüche auf die staatliche Rente. Es besteht ein Rentenversicherungsabkommen zwischen Irland und Deutschland - erkundige dich bitte bei deinem Rentenversicherungsträger. Deine irischen Rentenversicherungsbeiträge kannst du dir in Deutschland anrechnen lassen und umgekehrt.
Viele Arbeitgeber schliessen eine private Rentenversicherung (»Private Pension Scheme«) für ihre Angestellten ab. Diese Versicherung kannst du bei einer neuen Arbeitsstelle zu einem anderen Arbeitgeber in Irland »mitnehmen«.
Auszahlung des Gehalts: Die Auszahlung des Gehalts/des Lohns erfolgt auf wöchentlicher, vierzehntägiger oder monatlicher Basis. Besonders in der Baubranche ist die wöchentliche Auszahlung üblich: bar oder mit Scheck. In anderen Branchen wird das Gehalt auf das Girokonto (»current account«) überwiesen.
Dafür ist natürlich die Einrichtung eines solchen Kontos erforderlich. Dieses stellt kein Problem dar, sobald man einen Arbeitgeber angeben kann. Sollte man noch keine Beschäftigung in Irland haben, sich aber schon dort aufhalten, muss man zur Sicherheit der Bank einen Bürgen benennen oder Wohneigentum besitzen.
Aufenthaltsgenehmigung: Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind auch
im Falle eines längerfristigen Aufenthaltes in Irland grundsätzlich
nicht verpflichtet, spätestens nach 6 Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung (Residence permit) bei den zuständigen Behörden
zu beantragen. Anderslautende Hinweise, die sich – soweit ersichtlich –
in sämtlichen einschlägigen Publikationen und Internetpräsenzen in
deutscher Sprache finden, sind unzutreffend. Das Recht, sich in einem
Mitgliedsstaat der EU aufhalten zu dürfen, zählt zu den europarechtlichen Grundfreiheiten.
Arbeitserlaubnis: EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis.
Bitte lest auch die Reportage: Irland - wo sich ganz Europa trifft ...
... und die Tipps zum Thema Rente: Arbeit im Ausland: Rücklagen bilden
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