[Tipps für die Stellensuche][Stellenangebote][Arbeitsagenturen][Zentralstelle für Arbeitsvermittlung][Arbeitssuche vor Ort][Berücksichtigung von ausländischen Versicherungs- und Beschäftigungszeiten][Private Kontakte][Direkte Kontaktaufnahme mit Firmen][Private Vermittlungsagenturen (Agencies)][Bewerbung][Rentenversicherung]
Die Republik Irland bedeckt ein Gebiet von ungefähr 70.000 Quadratkilometer und hat somit die Grösse von Bayern. Mit 3,6 Millionen Einwohnern hat Irland aber nur ein Drittel der Bevölkerungszahl von Bayern. Die Arbeitslosigkeit ist deutlich unter EU-Durchschnitt gefallen (Arbeitslosenquote: ca. 4 %), alljährlich werden ungefähr 60.000 Arbeitsplätze geschaffen. Heute hat Irland einen grossen Bedarf in verschiedenen Bereichen und EU-Bürger haben das Recht, sich in Irland frei eine Anstellung zu suchen. Sie bedürfen dazu keiner Genehmigung.
Tipps für die Stellensuche: Im allgemeinen geht man bei der Suche nach einer Stelle in Irland auf die gleiche Art wie in Deutschland vor. Die meisten Stellen setzen allerdings gute Sprachkenntnisse in Englisch voraus. Du solltest deshalb deine Kenntnisse bereits im voraus auf ein angemessenes Niveau bringen und eventuell Sprachzertifikate erwerben, die deine Fertigkeiten belegen.
Stellenangebote: Die Tageszeitungen wie »Irish Times« (Freitagsausgabe), »Irish Independent« (Donnerstagsausgabe) und »Cork Examiner« enthalten Stellenanzeigen. In Deutschland können diese Zeitungen eventuell in den Bahnhofskiosken der grösseren Städte gekauft werden. Solltest du vor Ort in Irland suchen, ist es ratsam, auch einen Blick in die Lokalzeitungen zu werfen.
Auch die grossen deutschen Zeitungen, als Beispiel sei hier die »FAZ« genannt, haben in den Wochenendausgaben eine gesonderte Rubrik für Auslandstätigkeit.
In der Zeitschrift »Markt & Chance«, die wöchentlich erscheint und kostenlos bei allen deutschen Arbeitsagenturen erhältlich ist, findest du zahlreiche internationale Stellenangebote. Die Zeitschrift kann auch kostenlos abonniert werden.
Wichtigste Jobbörse ist jedoch eindeutig das Internet mit zahlreichen Webseiten von Agenturen, die Jobs in Irland anbieten - ideal um sich von Deutschland aus zu informieren.
Arbeitsagenturen: Bei jeder deutschen Arbeitsagentur, das über das Stelleninformationssystem SIS verfügt, kannst du im Datensichtgerät Stellenangebote aus allen Ländern der EU einsehen und sich darauf bewerben. Die meisten der Auslandsangebote werden direkt von Arbeitsvermittlern des jeweiligen Landes in das Computersystem der deutschen Arbeitsverwaltung eingegeben.
Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) (Auslandsabteilung) befindet sich in der Villemombler Str. 76 in 53123 Bonn.
In Irland sind in den grösseren Städten Büros der »Employment and Training Authority« (FAS). Die Adresse findest du in den gelben Seiten (Golden Pages) der Telefonbücher. Das Zentralbüro (Head Office) befindet sich in der: 27-33 Upper Baggot Street, Dublin 4. Alle Informationen, die irischen Staatsangehörigen angeboten werden, stehen auch Ausländern aus EU-Staaten zur Verfügung. FAS bietet Beratung, Information, Aus- und Weiterbildungsmassnahmen und Vermittlungsdienste an.
Arbeitssuche vor Ort mit E303: Gemäss der EG-VO 1408/71 kannst du in jedes EU/EWR-Land, also auch nach Irland, dein nationales Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe für maximal drei Monate mitnehmen, um dort vor Ort Arbeit zu suchen. Hierzu musst du vor der Ausreise bei deinem zuständigen Arbeitsvermittler/Berater einen Antrag auf das Formular E303 stellen. Schon bei der Beantragung ist es erforderlich, dass du ein Ausreisedatum und eine Adresse im Zielland angeben kannst. Das Formblatt E303 wird dir rechtzeitig vor der Ausreise ausgehändigt, kann aber auch an die angegebene Adresse nachgesandt werden. Unter Vorlage des E303-Formulars erhälst du bei deiner Krankenkasse den Vordruck E119, dies ist die Zusicherung, dass du während deines Aufenthaltes in Irland weiter in Deutschland krankenversichert bist.
Da die Vordrucke E303 zeitnah ausgehändigt werden, ist es ratsam, die Krankenkasse schon vorab über den Wunsch nach der Ausstellung des E119 zu informieren.
Nach Genehmigung der Ausreise mit dem Formular E303 hast du sieben Tage Zeit dich bei der zuständigen Behörde in Irland bei dem deinem Wohnort nächsten »Local Social Welfare Officer« persönlich anzumelden. Bei verspäteter Vorsprache kannst du die Leistung erst ab dem Tag der persönlichen Meldung geltend machen. Danach erwartet man von dir eine Vorsprache bei der Arbeitsvermittlung der irischen Arbeitsverwaltung FAS mit der du die Modalitäten der Vermittlung und Vorsprachen vereinbaren kannst.
Falls deine Arbeitssuche nicht erfolgreich verläuft, achte bitte auf den im Vordruck E303 festgelegten Rückkehrtermin und die Meldefrist. Bei Nichteinhaltung der Meldefrist verlierst du den Leistungsanspruch in Deutschland gänzlich.
Solltest du in Irland eine Arbeit aufnehmen, meldest du dich bei deinem »Local Social Welfare Officer« ab. Deine Arbeitsagentur in Deutschland wird über diese Abmeldung informiert.
Berücksichtigung von ausländischen Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten E301: Die in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten sind von einem Arbeitslosen mit der Bescheinigung E301 nachzuweisen. Die Bescheinigung E301 tritt insoweit an die Stelle einer Arbeitsbescheinigung. Da eine nachträgliche Beschaffung der Nachweise aus dem Ausland ungleich aufwendiger ist, empfiehlt sich die rechtzeitige Beantragung vor Ort. Der Vordruck E301 wird von der leistungsgewährenden Stelle, also dem zuständigen »Local Social Welfare Officer« ausgestellt.
Gleichwohl kann bei einem Verbleib und der Arbeitslosmeldung in Irland, zur Berechnung eines eventuellen Anspruchs, deine deutschen Versicherungszeiten berücksichtigt werden. Fordere dazu bitte den Vordruck E301 bei deiner Heimatarbeitsagentur in Deutschland an.
Private Kontakte: Nutze deine sämtlichen privaten Kontakte zu irischen Freunden und Bekannten. Vielleicht hörst du ja auf diese Weise von einer Stelle, bevor sie überhaupt ausgeschrieben wird. Nutze auch das Forum auf meiner Webseite für einen entsprechenden Eintrag!
Direkte Kontaktaufnahme mit Firmen: Erfahrungsgemäss finden die meisten Ausländer ihren Arbeitsplatz über die direkte Kontaktaufnahme zu Firmen. Anschriften findet man in den »Golden Pages« und natürlich immer wieder im Internet.
Private Vermittlungsagenturen: Privatagenturen verlangen Gebühren für ihre Dienste, die in der grossen Regel aber der personalsuchende Arbeitgeber zahlt - und nicht der Arbeitsuchende! Einträge von Agenturen findest du in den »Goldenen Pages« in der Rubrik »Recruitment Specialists«.
Bewerbung: Anhand deiner Bewerbung versucht der angeschriebene Arbeitgeber, sich ein Bild über deine Person zu bilden. Verwende daher einige Zeit und Mühe auf deine Selbstdarstellung. Zu empfehlen ist:
a.) ein Bewerbungsschreiben (covering letter), möglichst am PC geschrieben und in Englisch mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Anschrift (möglichst mit irischer Adresse), Telefonnummer, Angaben zur Motivation und zum Zeitraum.
b.) tabellarischer Lebenslauf (CV) in englischer Sprache.
Beispiel: Covering Letter und CV
In den allermeisten Fällen bekommt man jedoch eine sogenannte »Application Form« zugeschickt, die man entsprechend ausfüllen und an den Arbeitgeber binnen einer gewissen Frist zurückschicken muss.
c.) Tipps für ein erfolgreiches Telefoninterview findest du hier:
Wenn der Personalchef anruft
d.) Reportage: Motivation für einen Wohnungswechsel sehr unterschiedlich:
Den Traumjob im Ausland finden
e.) Reportage: Wer einen Job im Ausland sucht, sollte schon beim Lesen der (englischen/irischen) Stellenanzeige den Durchblick haben:
'Benefit Package' statt Urlaubsgeld
Rentenversicherung: Erst nach vielen Beitragsjahren erwirbt man sich Ansprüche auf die staatliche Rente. Es besteht ein Rentenversicherungsabkommen zwischen Irland und Deutschland - erkundige dich bitte bei deinem Rentenversicherungsträger. Deine irischen Rentenversicherungsbeiträge kannst du dir in Deutschland anrechnen lassen und umgekehrt. Viele Arbeitgeber schliessen eine private Rentenversicherung (Private Pension Scheme) für ihre Angestellten ab. Diese Versicherung kannst du bei einer neuen Arbeitsstelle zu einem anderen Arbeitgeber in Irland mitnehmen.
In seiner Ausgabe vom 21. Juli 2005 berichtet die Wochenzeitung 'Rheinischer Merkur' auch über meine Zeit in Irland.
|