Michaels Reisetagebuch - Michael Schubert berichtet in seinem Erfahrungsbericht über schwere Missstände in Graz/Österreich: Angeblicher Suizid eines ausländischen Häftlings in Graz-Karlau

Angeblicher Suizid eines ausländischen Häftlings in Graz-Karlau

Ich habe am 4. November 2009 den Tod eines türkischen Häftlings in Graz vorhergesagt, der am 26. November tatsächlich starb. Zufall? Hellseherei? Oder einfach nur die albtraumhafte Lebenserfahrung in einem menschenverachtenden Land?


Der folgende Fall ist so unbeschreiblich grausam, dass einem die Tränen fließen: Unbeschreiblich, welches Leid die Grazer Justiz den Menschen zufügt: Jahrelang haben Staatsanwaltschaft & Co nichts unternommen, um einen Mordfall neu aufzurollen. Der österreichische Beamte wird beschützt, ein Ausländer inhaftiert, aber das ist noch lange nicht alles: Nach fast genau sechs Jahren nahm ein spektakulärer Mordfall in Graz nun eine dramatische Wendung. Weil er seinen Quartiergeber im November 2003 mit 80 Messerstichen getötet haben soll, wurde der Kurde Abdurrahim P. (damals 24) zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Seit Sonntag sitzt ein möglicher Mittäter in Haft. Ein Grazer Lehrer (55) soll an der Tat beteiligt gewesen sein und den Kurden dafür bezahlt haben, dass er die Alleinverantwortung übernimmt. Der 58-jährige Roland A. war in der Nacht auf den 16. November 2003 in seiner Wohnung regelrecht hingerichtet worden. Drei Messer steckten noch in seinem Körper, ein abgetrennter Daumen im Mund, als er tags darauf gefunden wurde. Stunden später wurde der Asylwerber Abdurrahim P. verhaftet. Zwei Jahre später beantragte er die Wiederaufnahme und brachte erstmals einen möglichen Mittäter ins Spiel. Abgelehnt. "Damals gab es noch zu wenig Anhaltspunkte", sagt Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Im Mai 2009 der nächste Antrag. Hubert Miedl und Wolfgang Maier von der Mordgruppe des Landeskriminalamts griffen den Fall auf und förderten neue Indizien zu Tage. Wie etwa regelmäßige Überweisungen (insgesamt € 50.000) auf das Konto des Kurden. Das Geld kam von Johann W., 55 Jahre alt, AHS-Lehrer aus Graz, verwitwet, bekennender Zeuge Jehovas. Abdurrahim P. war sein Schützling gewesen, er hatte den einstigen Moslem zu dem neuen Glauben bekehrt. Als der Lehrer in der Mordnacht seinen Schützling in der Wohnung des späteren Opfers ablieferte, soll der Pensionist ihn und seine Glaubensgemeinschaft wüst beschimpft haben. Dann sei die Situation eskaliert. "Der Kurde sagt, er habe zwar am Anfang zugestochen. Aber die tödlichen Stiche habe der Lehrer gesetzt", so Bacher. Nach der Bluttat hätte Abdurrahim P. für € 300.000 die Alleinschuld auf sich nehmen und ins Gefängnis gehen sollen. Obwohl ihn die Indizien schwer belasten, streitet Johann W. alle Vorwürfe ab. (aus: 'Kleine Zeitung' vom 2. November 2009)

Das ist noch längst nicht alles: Der unter Mordverdacht stehende Grazer Lehrer sah zu, wie 1996 seine Frau verhungerte - und wurde für unzurechnungsfähig erklärt. Er durfte trotzdem weiter unterrichten. 9. Februar 1996: Tot, abgemagert bis auf die Knochen - die Leiche der 40-jährigen Frau des nun verhafteten Gymnasialprofessor lag im Bett im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung. Am Vormittag verständigte der Witwer die Polizei. Bei der Obduktion bestätigte sich, was die Kriminalisten sofort nach ihrem Eintreffen vermutet hatten: Die Frau war verhungert. Darüber ließ Gerichtsmediziner Peter Leinzinger keine Zweifel offen. Wie war das möglich? Warum hat der Mann seine Frau nicht gerettet? Fragen über Fragen tauchten bei den Ermittlungen auf. Und der Mittelschulprofessor hatte eine Erklärung dafür. Seine Frau sei einem religiösen Wahn verfallen und wollte eine Art Selbstreinigung durchmachen, gab er damals zu Protokoll. Da auch er selbst bereits von einem solchen Wahn befallen gewesen sei, habe er nichts unternommen. Für die Kriminalisten läuteten die Alarmglocken, als sie erfuhren, dass die Frau eine Woche vor ihrem Tod mit einer Freundin telefoniert und ihr zu verstehen gegeben hatte, dass es ihr sehr schlecht gehe. Diese Freundin wollte danach mehrmals mit der 40-Jährigen Kontakt aufnehmen, was aber der AHS-Professor zu verhindern wusste. Weil ein psychiatrischer Gutachter den Verdächtigen auf Grund seiner Angaben für unzurechnungsfähig, aber nicht für gefährlich erklärt habe, seinen die Ermittlungen eingestellt worden. Es passierte nichts. Der Professor durfte bis zu seiner Verhaftung am vergangenen Wochenende unterrichten. (aus: 'Kleine Zeitung' vom 4. November 2009)

Hellseherei? Am 4. November 2009 schrieb ich einem Bekannten, dass man den Ausländer sicher nicht lebend aus dem Gefängnis entlassen werde. Zwei Tage später schrieb die 'Kleine Zeitung': Lehrer, der Frau verhungern ließ, wurde von Kurden wegen Mord an Pensionisten belastet. Nun wollte der Kurde Selbstmord begehen, weil er dachte, er würde auch für den Tod der Frau verantwortlich gemacht werden. Der 30-Jährige wurde nach seiner Auffindung und Erstversorgung ins LKH Graz überstellt und zwecks Beobachtung stationär aufgenommen. Nach einem eintägigen Aufenthalt konnte er wieder in die Justizanstalt Graz-Karlau rücküberstellt werden. In Österreich, wo zahlreiche Türken und Kurden leben, fand man offenbar keinen einzigen Dolmetscher, der dem Mann die akuelle Situation erklären konnte. Man nahm eiskalt in Kauf, dass der Mensch etwas falsch verstand und sich aus Verzweiflung das Leben nehmen wollte. Wenn er so schlecht Deutsch spricht: Wie konnte er dann ein Geständnis ablegen, die volle Schuld auf sich nehmen? Wusste er überhaupt, was er da unterschrieb? Oder hat man den Mann absichtlich in Angst und Schrecken versetzt, ihm absichtlich die Wende vorenthalten; ihm vielleicht vorgelogen, jetzt müsse er auch noch für den Tod der Frau büssen?

Kann es noch schlimmer kommen? Es kann! Ein Mensch beging in der Obhut des Gefängnisses einen Suizidversuch. Schlimm genug! Doch kurz danach unternimmt er wieder einen - und das in einer Phase, wo doch eigentlich die Möglichkeit besteht, vorzeitig das Gefängnis zu verlassen; in einer Phase, wo er jetzt sogar Kronzeuge ist! War der Mann isoliert, hatte er keinen Mithäftling in der Zelle? Oder bestünde im Fall einer vorzeitigen Entlassung, mit der unter den Aufsehern niemand rechnen konnte, die Gefahr, dass er sich über eine eventuelle Misshandlung äußert? Oder hat er wieder alles falsch verstanden? Gibt es Konsequenzen für die Aufseher, die mehrfach Suizidversuche an ein und derselben Person zulassen? Nachdem er einen neuerlichen Selbstmordversuch unternommen hat, ist sein Zustand kritisch. Das bestätigte am Mittwoch Hansjörg Bacher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Graz. Der Häftling musste vom Notarzt reanimiert werden. Er liegt auf der Intensivstation der Medizinischen Abteilung des LKH Graz. Laut Staatsanwaltschaft ist er nicht vernehmungsfähig. (aus: 'Kleine Zeitung' vom 25. November 2009)

Und jetzt ist er tot! Der Türke kämpfte jahrelang um eine Neuaufnahme seines Prozesses - und jetzt, wo die Chance da war, frei zu kommen, hat er sich angeblich selbst getötet. Mit Hellseherei hat meine 'Suizid'-Vorhersage vom 4.11. nur am Rande zu tun; es ist einzig die Erfahrung von vier Jahren Lebenserfahrung als Ausländer in Österreich. Und jetzt 'ermittelt' die Grazer Justiz gegen ihre eigenen Leute ...

Am 6. November 2009 -nach dem angeblich ersten Suizidversuch- habe ich um 19:55 Uhr nochmals per E-Mail meine Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass der Türke das Gefängnis nie lebend verlassen wird.



Zusammenfassend gab es nur zwei Möglichkeiten:

1. Zahlreiche Ausländer, die sich in staatlicher 'Obhut' befinden, werden in Österreich bedroht, oft schwer misshandelt bzw. gefoltert. Nicht alle Ausländer! Nur die, die vollkommen allein sind, keine Zeugen haben, keine Freunde oder Familie vor Ort haben; die keine oder unzureichende juristische Kenntnisse und keinen Anwalt haben; die in eine finanzielle Notlage geraten und den Staat um Hilfe bitten müssen bzw. an Depressionen und/oder Angstzuständen leiden und sich deshalb nur ungenügend zur Wehr setzen können. Nicht zu vergessen die durch Krieg traumatisierten Asylbewerber.
Die Aufseher in Gefängnis konnten niemals damit rechnen, dass plötzlich diese völlig überraschende Wende in dem geschilderten Kriminalfall eintritt; also die 'Gefahr' bestand, dass der Türke jetzt entlassen wird und in der Öffentlichkeit von einer möglicher Misshandlung berichten könnte.

2. Statt den Türken korrekt über die Wende im Kriminalfall zu informieren, hat man ihm bewusst die Unwahrheit gesagt. Man hat ihn mit falschen Informationen absichtlich in Angst und Schrecken versetzt. Vielleicht so: "Du bekommst jetzt auch noch die Schuld am Tod der (verhungerten) Frau! Du bekommst jetzt noch einmal 20 Jahre Haft dazu!" In einer Phase, wo der Türke vehement um die Wiederaufnahme eines Prozesses gekämpft hat, muss eine solch bewusst-gestreute Lüge der Verantwortlichen im Gefängnis schreckliche Verzweiflung ausgelöst haben, was zum Suizid führte. Doch wieso kann ein Inhaftierter so kurz nach einem angeblich ersten Suizid-Versuch wenige Tage später einen zweiten unternehmen? Woher bekam er dafür die notwendigen Hilfsmittel? War er in Isolationshaft? Gab es keinen Mithäftling in der Zelle? Schaute das Aufsichtspersonal erneut weg? Wieso nimmt sich der Ausländer das Leben, obwohl er jetzt das erreicht hat, wofür er so lange gekämpft hat?


Zu behaupten, der Türke habe alles falsch verstanden, ist eine ungeheuerliche Verhöhnung des Toten. Es gab in ganz Graz keinen einzigen Menschen, der dem Mann die aktuelle Trendwende hat erklären können - auch nicht nach seinem angeblich ersten Suizidversuch?

In meinem Fall wurde ich durch Angst und Schrecken und bewusst gestreute Lügen ("Du hast in Österreich keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung, Dir bleibt nur noch die Obdachlosenunterkunft") in völlige Verzweiflung versetzt. Ist man dann auch noch allein vor Ort, kann sich juristische Recherchen nicht leisten, hat keinen Anwalt, kein Geld für Essen/Heizung und leidet dann auch noch an Depressionen, sind die von den verantwortlichen Behörden einkalkulierten Folgen nur noch eine Frage der Zeit.

Menschenverachtende Erfahrungen in Graz/Österreich